Wenn die Mietwohnung kein Bohren erlaubt: Duschwand statt Duschvorhang

Bei allen drei Lösungen gilt: Prüfen Sie vorher, ob Ihr Mietvertrag Umbauten erlaubt. Ein Vorhang ist eine reine Dekoänderung und daher unproblematisch. Ein Schrank oder eine Wandverkleidung gilt jedoch als bauliche Veränderung, wenn sie fest mit dem Boden oder der Wand verbunden ist. Holen Sie in diesem Fall unbedingt die schriftliche Erlaubnis des Vermieters ein. […]

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