Wenn die Dachschräge ruft: den Einbauschrank clever planen
Ein weiterer Stolperstein ist die Mieterhöhung bei bestehenden Verträgen. Eine Erhöhung muss schriftlich begründet sein, sei es durch den Mietspiegel, einen Gutachter oder vergleichbare Wohnungen. Sie haben das Recht, die Zustimmung zu verweigern, wenn die Erhöhung nicht plausibel ist. Der Vermieter muss dann eine sogenannte Modernisierungserklärung oder einen Sachverständigenbeweis vorlegen. Achten Sie auf die maximale […]
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