Zwei Wochen vor dem Umzug sollten alle Verträge gekündigt oder umgeschrieben sein. Dazu gehören Strom, Gas, Internet und Telefon. Wer den Anbieter wechselt, sollte die Kündigungsfrist beachten. Wer den Vertrag mitnimmt, muss die neue Adresse mitteilen. Bei Strom und Gas ist die Ummeldung oft mit einem Anbieterwechsel verbunden. Wer die Zählerstände nicht notiert, riskiert Streit über die Abrechnung. Ein Foto des Zählers am Auszugstag schützt vor falschen Abrechnungen. Wer alle Schritte der Reihe nach abarbeitet, spart Zeit, Geld und Nerven.

Vor dem ersten Griff ins Regal drei Bereiche markieren: einen Stapel für Umzug, einen für Verkauf oder Verschenken, einen für Entsorgung. Am Boden mit Kreide oder Klebeband abgrenzen, damit die Stapel nicht ineinanderlaufen. Wichtig: nur Dinge auf den Umzugsstapel, die im neuen Zuhause einen festen Platz haben. Wer zweifelt, legt den Gegenstand auf den Verkaufsstapel […]

Zwei Wochen vor dem Umzug sollten alle Verträge gekündigt oder umgeschrieben sein. Dazu gehören Strom, Gas, Internet und Telefon. Wer den Anbieter wechselt, sollte die Kündigungsfrist beachten. Wer den Vertrag mitnimmt, muss die neue Adresse mitteilen. Bei Strom und Gas ist die Ummeldung oft mit einem Anbieterwechsel verbunden. Wer die Zählerstände nicht notiert, riskiert Streit über die Abrechnung. Ein Foto des Zählers am Auszugstag schützt vor falschen Abrechnungen. Wer alle Schritte der Reihe nach abarbeitet, spart Zeit, Geld und Nerven. Read More »