6 Kernfragen zu Treppenhaus-Sanierung und WEG-Haftung
Die Kostenverteilung richtet sich nach den Miteigentumsanteilen, sofern die Gemeinschaftsordnung keine abweichende Regelung enthält. Das bedeutet: Wer eine größere Wohnung besitzt, zahlt auch einen höheren Anteil an der Treppenhaussanierung. Eine andere Verteilung ist nur dann zulässig, wenn sie in der Teilungserklärung ausdrücklich vorgesehen ist – etwa nach Anzahl der Wohneinheiten. Ein häufiger Fehler ist die […]
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